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Faktisch bezugsunabhängige Umlage eines Fernwasserversorgungsverbands

VG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2012 - Az.: 3 K 1490/11

Leitsätze:

Verteilt ein Zweckverband der Fernwasserversorgung mit einer Verbandsumlage seinen Aufwand auf die Mitglieder nach Maßstäben, die für einzelne Mitglieder faktisch vom tatsächlichen Wasserbezug unabhängige Wasserbezugskosten ergeben, beachtet er den bundes- und landesrechtlichen Grundsatz des sorgsamen, sparsamen bzw. haushälterischen Umgangs mit Wasser nicht hinreichend. (amtlicher Leitsatz)

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Fortgang des Verfahrens: Aufgehoben durch Urteil des VGH Mannheim vom 05.05.2014, DRiK Nr. 1697

Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE120003407&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all