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Diese Entscheidung

Beschluss über Schluss der Beratung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage

BayVGH, Beschluss vom 04.10.2010 - Az.: 4 CE 10.2403

Leitsätze:
1. Das Rederecht der Gemeinderatsmitglieder kann durch die Geschäftsordnung des Rats und ggf. darauf beruhende Ratsbeschlüsse (z.B. "Schluss der Beratung") begrenzt werden, wenn die Beschränkungen nach gleichen Grundsätzen erfolgen, zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges erforderlich sind und nicht außer Verhältnis zur Schwierigkeit und Bedeutung der zu erörternden Angelegenheit stehen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Bei der Beratung über die Errichtung einer Photovoltaikanlage ist ein Beschluss auf Schluss der Beratung auch angesichts der Pflicht zur wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht deshalb unzulässig, weil die Frage der Amortisationsdauer noch nicht näher beraten wurde, wenn jedenfalls nicht zweifelhaft ist, dass sich die geplante Anlage schließlich selbst refinanzieren wird. (Leitsatz des Herausgebers)

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