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Wahlempfehlung durch "Amtliche Bekanntmachung" eines Bürgermeisters

VGH Mannheim, Urteil vom 11.12.1972 - Az.: I 1037/72

Leitsätze:

1. Bei einer als Mehrheitswahl stattfindenden Gemeinderatswahl sind als anfechtungsberechtigte "Bewerber" jedenfalls alle wahlberechtigten Bürger anzusehen, die mindestens eine Stimme erhalten haben, unabhängig davon, ob ihr Name auf dem Stimmzettel abgedruckt war oder nicht. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die als "Amtliche Bekanntmachung" bezeichnete Empfehlung eines Bürgermeisters zur Wahl bestimmter Bewerber einer Gemeinderatswahl stellt einen Missbrauch seiner amtlichen Möglichkeiten und damit eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar. (Leitsatz des Herausgebers)

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Hinweis: Die Entscheidung wurde bestätigt durch Beschluss des BVerwG vom 29.5.1973, 7 B 28.73.