Abstellen eines LKW mit Werbetafel als Sondernutzung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.1990 - Az.: 5 Ss (OWi) 233/90
Leitsätze:
Einen LKW, auf dessen Ladefläche eine Werbetafel angebracht ist, auf dem Randstreifen einer öffentlichen Straße abzustellen, stellt eine Sondernutzung dar. (Leitsatz des Herausgebers)
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