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Diese Entscheidung

Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.12.1998 - Az.: 2 L 70/96

Leitsätze:
1. Überträgt ein Kreis die Durchführung der Abfallentsorgung, nicht aber das Recht zum Erlass entsprechender Satzungen auf einen Zweckverband, so kann der Zweckverband aufgrund einer Gebührensatzung des Kreises im eigenen Namen Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung erheben. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Rechtmäßigkeit einer Gebührensatzung hängt nicht davon ab, dass dem Satzungsgeber bei der Beschlussfassung Unterlagen zur Kalkulation der Gebührenhöhe vorgelegen haben. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Zur Einbeziehung von Erträgen aus Wertstoffwirtschaft in die Kalkulation von Abfallgebühren. (Leitsatz des Herausgebers)

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