Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Verzicht auf Erschließungsabgaben in Eingemeindungsvertrag

VGH Stuttgart, Urteil vom 05.10.1954 - Az.: 3 K 244/52; 3 K 245/52

Leitsätze:

1. Im Falle des Untergangs einer Gemeinde durch Eingemeindung steht das Recht des Beizugs der Anstößer zu den Straßen- und Kanalherstellungskosten auf der Gemarkung der untergegangenen Gemeinde der neu entstandenen Gesamtgemeinde kraft eigenen Rechts zu. (amtlicher Leitsatz)

2. Die neu entstandende Gemeinde kann hinsichlich bestimmter Grundstücke auf das Beizugsrecht verzichten. Der Verzicht kann durch den Eingemeindungsvertrag geschehen, wenn dieser den Formerfordernissen eines Gemeindebeschlusses mit Staatsgenehmigung entspricht. (amtlicher Leitsatz)

3. Es ist unerheblich, ob hinsichtlich der Grundstücke, auf deren Beizug verzichtet wird, der wirkliche Beizug der Anstößer für die schon fertiggestellten Ortsstraßen und Kanäle schon durchgeführt ist oder nicht. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien: