Leitsätze:
1. Gemeindeverbände im Sinne von Art. 2 Abs. 2 der Landessatzung für Schleswig-Holstein sind nur die zur Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben gebildeten Gebietskörperschaften und diesen nach Umfang und Gewicht der von ihnen wahrzunehmenden Selbstverwaltungsaufgaben vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. (amtlicher Leitsatz)
2. Die schleswig-holsteinischen Ämter sind nach Art und Umfang der ihnen übertragenen Aufgaben nicht mit Gebietskörperschaften vergleichbar. Sie benötigen daher keine unmittelbar aus Volkswahlen hervorgehenden Vertretungen. (Leitsatz des Herausgebers)
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