Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Abschluss eines Bausparvertrags durch Kommunalverband

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2008 - Az.: 17 U 100/07

Leitsätze:

1. Der Abschluss eines Bausparvertrags durch einen kommunalen Zweckverband stellt keine Kreditaufnahme dar und ist daher ohne Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Dass der Vertreter eines kommunalen Zweckverbands einen Bausparvertrag über 3.000.000 Euro schließen will, ist nicht derart ungewöhnlich, dass dies den Abschluss wegen offensichtlichen Missbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam machen könnte. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10536