Leitsätze:
Eine Gemeinde kommt ihrer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer innerörtlichen Straße regelmäßig nach, wenn sie die Straße im Abstand von 10 Tagen auf Schlaglöcher kontrollieren lässt. Ein dichterer Kontrollturnus kann erforderlich sein, wenn besondere Umstände erkennbar auf eine drohende Gefahr hinweisen. (Leitsatz des Herausgebers)
Rubriken:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE260000882