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Diese Entscheidung

Umlage für den Fonds "Deutsche Einheit"

OVG Koblenz, Urteil vom 11.04.2008 - Az.: 2 A 10828/07.OVG

Leitsätze:
1. Der Bund durfte die Gemeinden an der fortwirkenden Belastung der Länder durch den Fonds "Deutsche Einheit" beteiligen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Belastung der Gemeinden durch eine landesrechtliche Umlage gleichmäßig auf die Gemeinden verteilt wird. (Leitsatz des Herausgebers)

3. § 24 LFAG RLP, der die Erhebung der Umlage in Rheinland-Pfalz im Einzelnen regelt, ist nicht zu beanstanden. Insbesondere liegt keine willkürliche Benachteiligung "armer" gegenüber "reichen" Gemeinden vor. (Leitsatz des Herausgebers)

(amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={E4EE8CC6-BFA9-4BB4-8920-722B92EC42D5}