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Wirksamkeit von Gemeinderatsbeschlüssen trotz Geschäftsordnungsverstoß

VGH Mannheim, Beschluss vom 30.12.1971 - Az.: I 191/70

Leitsätze:

1. Die Geschäftsordnung eines Gemeinderats hat keinen Rechtsnormcharakter; es handelt sich bei ihr um eine Verwaltungsvorschrift zur Regelung der inneren Angelegenheiten des Gemeinderats. (amtlicher Leitsatz)

2. Verstöße gegen die Geschäftsordnung beeinträchtigen die Gültigkeit von Beschlüssen des Gemeinderats nicht. (Leitsatz des Herausgebers)

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