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Diese Entscheidung

Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag

OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.01.2013 - Az.: 10 LA 138/12

Leitsätze:
Als "Beruf" im Sinne des § 21 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 NKWG kann im Wahlvorschlag der erlernte anstelle des ausgeübten Berufs angegeben werden. (amtlicher Leitsatz)

Die Angabe "Juristin" als Berufsbezeichnung im Sinne des § 21 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 NKWG im Wahlvorschlag ist auch dann keine unzulässige Wahlwerbung, wenn es sich dabei um den erlernten und nicht den ausgeübten Beruf der Bewerberin handelt. (amtlicher Leitsatz)

Dem Wahlprüfungsgericht fällt die Wahlprüfung nur in dem Umfang zu, in dem sie durch die Substantiierung der Prüfungsgegenstände im Wahleinspruch wirksam eingeleitet worden ist. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130000061&st=null&showdoccase=1