Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Einführung einer Gemeindesteuer bei Genehmigungspflicht: unzulässige Rückwirkung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.04.2012 - Az.: 14 B 1520/11

Leitsätze:

Ist die Einführung einer Gemeindesteuer (hier: landesweit erstmalige Erhebung einer Steuer auf sexuelle Vergnügungen) nur mit Genehmigung eines Ministeriums zulässig, so kann eine ohne entsprechende Genehmigung gleichwohl erlassene Satzung das Vertrauen der Betroffenen auf Steuerfreiheit nicht zerstören. Auch nach Erteilung der Genehmigung kommt daher kein Erlass einer rückwirkend in Kraft tretenden neuen Steuersatzung in Frage. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2012/14_B_1520_11beschluss20120412.html