VG Greifswald, Urteil vom 03.03.2010 - Az.: 3 A 1281/07
Leitsätze:
Eine Verkehrsanlage (Sackgasse), die neben dem überwiegenden Anliegerverkehr in den Sommermonaten erheblichen Fußgängerverkehr vom und zum Strand aufnimmt, ist dennoch als Anliegerstraße einzustufen. (amtlicher Leitsatz)