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Integration eines Gewässers in die gemeindliche Kanalisationsanlage

OVG Münster, Urteil vom 14.09.1977 - Az.: II A 700/72

Leitsätze:

1. Ein Gewässer ist jedenfalls dann nicht Bestandteil der gemeindlichen Kanalisationsanlage, wenn es nicht technisch in die Anlage integriert ist. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein Gewässer ist in die gemeindliche Kanalisationsanlage nicht technisch integriert, wenn es ledigleich Abwässer aufnimmt, um sie dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen, ohne dass die Abwässer unterhalb der Einleitungsstelle noch durch einen Sammelkanal (ohne Gewässereigenschaft) geleitet oder dem Klärwerk zugeführt werden. (amtlicher Leitsatz)

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