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Hundesteuer, aber keine Pferdesteuer - gleichheitswidrig?

OVG Münster, Urteil vom 27.04.1977 - Az.: II A 1394/75

Leitsätze:

Die Erhebung einer Hundesteuer verstößt nicht deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil die Haltung von Pferden einer Aufwandsteuer nicht unterliegt. (amtlicher Leitsatz)

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