Leitsätze:
Eine Abfallgebührenregelung, wonach bei Restmüllbehältern eine Mindestgebühr für 10 Leerungen pro Kalenderjahr und Gefäß erhoben wird, verstößt weder gegen Art. 3 GG noch gegen das Saarländische Abfallwirtschaftsgesetz. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=3283