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Diese Entscheidung

Weisungsrecht des Gemeinderats gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern einer kommunalen GmbH

OVG Münster, Urteil vom 24.04.2009 - Az.: 15 A 2592/07

Leitsätze:
1. Eine landesrechtliche Regelung, nach der Gemeindevertreter in Aufsichtsräten juristischer Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, an Beschlüsse des Rates gebunden sind, ist auch auf Mitglieder eines GmbH-Aufsichtsrates anzuwenden, die auf den Vorschlag des Gemeinderats von der Gesellschafterversammlung der GmbH gewählt werden. Eine solche durch Landesrecht vorgegebene Bindung ist auch dann mit Bundesrecht vereinbar, wenn im Gesellschaftsvertrag zwar die Anwendung der Bestimmungen des Aktiengesetzes über den Aufsichtsrat abbedungen, ein Weisungsrecht des Gemeinderats aber nicht ausdrücklich vorgesehen ist. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Aus der Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder auf das Wohl der Gesellschaft folgt keine Einschränkung des in Nordrhein-Westfalen bestehenden kommunalrechtlichen Weisungsrechts des Gemeinderats. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fortgang des Verfahrens: Revision zugelassen durch Beschluss des BVerwG vom 30.6.2010 - 8 B 78.09. Revision zurückgewiesen durch Entscheidung des BVerwG vom 31.08.2011, DRiK Nr. 1171, mit teilweise abweichender Begründung.

Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/15_A_2592_07urteil20090424.html