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Diese Entscheidung

Unverhältnismäßig großer Feuerwehreinsatz bei Wasserrohrbruch

VG Gießen, Beschluss vom 06.01.2011 - Az.: 8 L 2835/10

Leitsätze:
Die Alarmierung wegen eines Wasserrohrbruchs rechtfertigt regelmäßig nicht das Ausrücken der Feuerwehr mit 3 Einsatzfahrzeugen und 13 Einsatzkräften, so dass eine auf dieser Basis berechnete Gebühr für den Einsatz unverhältnismäßig ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE110000764%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all