Unverhältnismäßig großer Feuerwehreinsatz bei Wasserrohrbruch
VG Gießen, Beschluss vom 06.01.2011 - Az.: 8 L 2835/10
Leitsätze:
Die Alarmierung wegen eines Wasserrohrbruchs rechtfertigt regelmäßig nicht das Ausrücken der Feuerwehr mit 3 Einsatzfahrzeugen und 13 Einsatzkräften, so dass eine auf dieser Basis berechnete Gebühr für den Einsatz unverhältnismäßig ist. (Leitsatz des Herausgebers)