Leitsätze:
Die Alarmierung wegen eines Wasserrohrbruchs rechtfertigt regelmäßig nicht das Ausrücken der Feuerwehr mit 3 Einsatzfahrzeugen und 13 Einsatzkräften, so dass eine auf dieser Basis berechnete Gebühr für den Einsatz unverhältnismäßig ist. (Leitsatz des Herausgebers)
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