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Beginn der Streupflicht auf einem Wochenmarkt

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.1982 - Az.: 18 U 21/82

Leitsätze:

Eine Gemeinde genügt ihrer Streupflicht gegenüber den Besuchern des von ihr veranstalteten Wochenmarkts, wenn sie die zur Beseitigung von Schneeglätte und Eisglätte erforderlichen Maßnahmen in dem Zeitpunkt ergriffen hat, zu dem nach ihrer Marktordnung der Wochenmarkt eröffnet wird. Im Fall eines vor diesem Zeitpunkt infolge Glätte eingetretenen Unfalls kann ein Wochenmarktbesucher keine Verletzung der Streupflicht geltend machen. (amtlicher Leitsatz)

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