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Diese Entscheidung

Unzulässigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer

BVerfG, Urteil vom 16.12.1997 - Az.: 2 BvR 1991/95

Leitsätze:
1. Dem Bundesgesetzgeber ist durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG eine Zuständigkeit zur umfassenden Regelung des Rechts der Abfallwirtschaft eingeräumt. (amtlicher Leitsatz)

2. Eine steuerrechtliche Regelung, die Lenkungswirkungen in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfaltet, setzt keine zur Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretende Sachkompetenz voraus. (amtlicher Leitsatz)

3. Der Gesetzgeber darf aufgrund einer Steuerkompetenz nur insoweit lenkend in den Kompetenzbereich eines Sachgesetzgebers übergreifen, als die Lenkung weder der Gesamtkonzeption der sachlichen Regelung noch konkreten Einzelregelungen zuwiderläuft. (amtlicher Leitsatz)

4. Die Erhebung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen und -geschirr widerspricht der auf Kooperation aller Verantwortlichen und Offenheit bezüglich der Mittel angelegten Konzeption des Bundesabfallrechts für die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv098106.html