Umstellung der kommunalen Abwasserentsorgung auf Trennsystem
VG Gießen, Beschluss vom 08.12.2010 - Az.: 8 L 2124/10
Leitsätze:
Stellt eine Kommune ihre Abwasserentsorgung auf getrennte Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser um, so folgt aus einem durch Satzung festgelegten Anschluss- und Benutzungszwang auch eine Pflicht des Anschlussinhabers, seine bestehenden Abwasseranlagen entsprechend anzupassen. (Leitsatz des Herausgebers)