Leitsätze:
Stellt eine Kommune ihre Abwasserentsorgung auf getrennte Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser um, so folgt aus einem durch Satzung festgelegten Anschluss- und Benutzungszwang auch eine Pflicht des Anschlussinhabers, seine bestehenden Abwasseranlagen entsprechend anzupassen. (Leitsatz des Herausgebers)
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