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Diese Entscheidung

Umstellung der kommunalen Abwasserentsorgung auf Trennsystem

VG Gießen, Beschluss vom 08.12.2010 - Az.: 8 L 2124/10

Leitsätze:
Stellt eine Kommune ihre Abwasserentsorgung auf getrennte Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser um, so folgt aus einem durch Satzung festgelegten Anschluss- und Benutzungszwang auch eine Pflicht des Anschlussinhabers, seine bestehenden Abwasseranlagen entsprechend anzupassen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE100003523%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all