Leitsätze:
Begehrt ein Gemeinderatsmitglied von der Gemeinde Kostenerstattung für eine von ihm gegen den Bürgermeister erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde, so darf der Bürgermeister an der Beschlussfassung des Gemeinderates hierüber wegen Befangenheit nicht mitwirken, falls die Entscheidung zu einem Ansehensgewinn oder -verlust für ihn führen kann. (amtlicher Leitsatz)
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