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Beschluss eines Bebauungsplans vor Ende der Auslegungsfrist

VGH Mannheim, Beschluss vom 07.11.1996 - Az.: 3 S 1953/95

Leitsätze:

1. Beschließt der Gemeinderat vor Ende der Auslegungsfrist (hier: am letzten Tag der Auslegungsfrist) den Bebauungsplan als Satzung, so liegt darin regelmäßig ein nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB beachtlicher Verstoß gegen § 3 Abs. 2 BauGB. (amtlicher Leitsatz)

2. Darauf, ob nach dem Satzungsbeschluss noch Einwendungen und Anregungen bei der Gemeinde eingegangen sind, kommt es nicht an. (amtlicher Leitsatz)

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