Leitsätze:
Sehen die gebührenrechtlichen Vorschriften einer Abfallwirtschaftssatzung für unterschiedliche Gruppen von Benutzern der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung unterschiedliche Gebührenmaßstäbe vor (hier: personengebundener Haushaltsmaßstab für die Entsorgung des Hausmülls; Gefäßmaßstab für eingesammelte Gewerbeabfälle; Gewichtsmaßstab für selbst angelieferte Gewerbeabfälle), können die darauf beruhenden unterschiedlichen Gebührensätze ermessensfehlerfrei nur in getrennten Gebührenkalkulationen ermittelt werden. (amtlicher Leitsatz)
Rubriken: