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Diese Entscheidung

Zweitwohnungsteuer: Eigene Bestimmung des Begriffs der Hauptwohnung durch den Satzungsgeber

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.1998 - Az.: 2 S 27/96

Leitsätze:
1. Die Gemeinde darf im Rahmen der Zweitwohnungssteuer beim satzungsrechtlichen Tatbestandsmerkmal "Zweitwohnung" auf einen Hauptwohnungsbegriff unabhängig von melderechtlichen Vorgaben abstellen. Sie kann deshalb auch an eine im Ausland liegende Hauptwohnung für eine im Gemeindegebiet dem Steuertatbestand zu unterwerfende Zweitwohnung anknüpfen (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 29.2.1996 - 2 S 1252/95 -, BWGZ 1998, 70). (amtlicher Leitsatz)

2. Weder das Melderecht noch der Umstand, dass ein Zweitwohnungsinhaber mit Hauptwohnung im Ausland (ausnahmsweise) im Rahmen des Finanzausgleichs bei der Schlüsselzuweisung berücksichtigt wird und zur Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer beiträgt, stehen dessen Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer entgegen. (amtlicher Leitsatz)

3. Der aus Art 3 Abs 1 GG hergeleitete Grundsatz der Belastungsgleichheit der Besteuerung wird nicht berührt, wenn normativ zwar die Festsetzung der Steuer lediglich von einer "Anzeigepflicht" des Steuerschuldners abhängt, diese Pflicht aber in aller Regel vom Steuergläubiger in rechtlich zulässiger Weise überprüft werden kann und nur in (atypischen) Ausnahmefällen eine Kontrollmöglichkeit fehlt. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE103759800&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all