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Diese Entscheidung

Bemessung der Zweitwohnungsteuer nach nicht existentem Mietspiegel

VG Mainz, U vom 16.03.2010 - Az.: 3 K 721/09.MZ

Leitsätze:
Soweit vorgesehen ist, dass die Höhe der Zweitwohnungsteuer anhand von Angaben aus dem "jeweils gültigen Mietspiegel" zu bestimmen ist, kann keine Steuer erhoben werden, wenn für die Gemeinde kein gültiger Mietspiegel existiert. Es ist nicht zulässig, den Mietspiegel einer anderen Gemeinde zur Bemessung der Steuer heranzuziehen. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={752F9180-E43F-4DDD-8A6C-DF8569C950DD}