Bestimmung von Schlüsselzuweisungen nach dem Ergebnis einer Volkszählung
BayVGH, Urteil vom 23.06.1994 - Az.: 4 B 92.3531
Leitsätze:
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Rechtsbestimmungen zum kommunalen Finanzausgleichsrecht für die Höhe der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden an das nicht durch Verwaltungsakt festgestellte Ergebnis einer Volkszählung anknüpfen und diese in einem Rechtsstreit um die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Dies gilt jedenfalls, wenn eine betroffene Gemeinde im Volkszählungsverfahren selbst Gelegenheit hatte, ihrer Meinung nach unrichtige Ergebnisse in Frage zu stellen. (Leitsatz des Herausgebers)
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