Ausschussbesetzung nach d'Hondt: Vorgehen bei gleichen Teilungszahlen
BayVGH, Urteil vom 08.05.1968 - Az.: 145 IV 67
Leitsätze:
Werden Ausschusssitze nach d'Hondt auf Stadtratsfraktionen verteilt, so ist es sachfremd und daher unzulässig, für den Fall gleicher Teilungszahlen bei der Besetzung des letzten Sitzes in einem Ausschuss diesen Sitz automatisch der Fraktion zuzuweisen, deren Liste bei der Stadtratswahl die meisten Stimmen erhalten hat. Die Verteilung der Ausschusssitze geschieht nicht mehr im Vollzug der Stadtratswahl. (Leitsatz des Herausgebers)
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