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Mehrdeutige Aussage eines Amtsträgers als Wahlbeeinflussung

VGH Mannheim, Urteil vom 17.02.1992 - Az.: 1 S 226/91

Leitsätze:

Eine unzulässige Wahlbeeinflussung liegt auch dann vor, wenn die Wahlbeeinflussung nicht beabsichtigt ist, aber der aufgeschlossene Durchschnittswähler eine - mehrdeutige - Aussage als Wahlempfehlung zugunsten eines bestimmten Bewerbers verstehen wird. (amtlicher Leitsatz)

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