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Diese Entscheidung

Insichprozess eines Landkreises: Sozialhilfe- gegen Wohngeldverwaltung

BVerwG, Urteil vom 06.11.1991 - Az.: 8 C 10.90

Leitsätze:
1. Insichprozesse vor Verwaltungsgerichten sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ihre Zulässigkeit bestimmt sich danach, ob im Einzelfall die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine Klage, mit der ein Landkreis als Träger der Sozialhilfe die Feststellung einer Sozialleistung gemäß § 91a BSHG gegen sich selbst als Träger der Wohngeldverwaltung betreibt, ist mangels berechtigten Interesses an einer gerichtlichen Feststellung unzulässig, sofern nach dem einschlägigen Landesrecht eine gemeinsame Entscheidungsspitze gegeben ist. (amtlicher Leitsatz)

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