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Stimmabgabe bei ratsinterner Wahl mit nur einem Bewerber

OVG Münster, Urteil vom 28.11.1991 - Az.: 15 B 3521/91

Leitsätze:

1. Ist bei einer ratsinternen Wahl (hier eines Beigeordneten) über nur einen Wahlvorschlag abzustimmen, so sind sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen gültig. Die namentliche Angabe des vorgeschlagenen Bewerbers kann nicht gefordert werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Anspruch auf Wiederholung einer fehlerhaften Wahl hängt von der realen Möglichkeit ab, dass sich der Fehler auf das Wahlergebnis ausgewirkt hat. (amtlicher Leitsatz)

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