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Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

VGH Mannheim, Beschluss vom 02.11.2009 - Az.: 5 S 3121/08

Leitsätze:

Bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine gewerbliche Sondernutzung in einem Fußgängerbereich nach § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG dürfen städtebauliche und baugestalterische Belange berücksichtigt werden, wenn sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben und ein konkretes Gestaltungskonzept der Gemeinde vorliegt (wie Senatsurteil v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, ESVGH 50, 143). (amtlicher Leitsatz)

Die den Gemeinden bei der Erstellung eines Gestaltungskonzepts eingeräumte "straßenrechtliche Gestaltungsfreiheit" bezieht sich auf städtebauliche und baugestalterische Belange; sie erstreckt sich nicht darauf, durch allgemeine Anreize, wie etwa die Durchsetzung einheitlicher Ladenöffnungszeiten, den straßenrechtlichen Gemeingebrauch in Fußgängerbereichen zu fördern. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=12207