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Keine Klagebefugnis einer bisherigen Kreisstadt gegen Sitzverlegung

OVG Lüneburg, Urteil vom 24.01.1951 - Az.: II OVG A 524/50

Leitsätze:

Der Beschluss eines Kreistages über die Verlegung des Kreissitzes greift nicht in die Rechtsstellung der bisherigen Kreisstadt ein. Eine Klage der Stadt dagegen ist daher unzulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

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