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Diese Entscheidung

Fraktionswechsel in einer Bezirksverordnetenversammlung und Nominierungsrecht zum Bezirksamt

VG Berlin, Urteil vom 30.11.1994 - Az.: 26 A 4/93

Leitsätze:
1. Bei der Feststellung, welchen Fraktionen einer Berliner Bezirksverordnetenversammlung in welchem Umfang Nominierungsrechte für Bezirksamtsmitglieder zustehen, ist auf das Kräfteverhältnis der Fraktionen zum Zeitpunkt der Wahl der Bezirksamtsmitglieder abzustellen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Bezirksverordnete sind hinsichtlich der Freiheit ihres Mandats ebenso zu behandeln wie Gemeindevertreter. Der Parteiwechsel eines Bezirksverordneten kann daher nicht zum Mandatsverlust führen, wenn keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage dafür besteht. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Der bloße Umstand, dass ein Bezirksverordneter kurze Zeit nach einem Partei- und Fraktionswechsel sein Mandat niederlegt, führt nicht zur Unwirksamkeit einer zwischen Fraktionswechsel und Mandatsniederlegung erfolgten Wahl zum Bezirksamt, bei der zur Ermittlung der Nominierungsrechte das nach dem Fraktionswechsel bestehende Kräfteverhältnis der Fraktionen herangezogen worden ist. (Leitsatz des Herausgebers)

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