Leitsätze:
Ein privates, bundesweit tätiges Energieversorgungsunternehmen ohne auch nur historischen Bezug zu einer Kommune handelt wettbewerbswidrig, wenn es in seiner Firma den Begriff "Stadtwerke" verwendet. Dies gilt auch, wenn die Firma keinen Gemeindenamen enthält. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
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