Leitsätze:
Eine Steuer auf Porno- und Sexdarbietungen durch das Vorführen von Filmen in Filmkabinen oder Sexläden in Höhe von 25 % auf das gezahlte Entgelt wirkt für den Betreiber des Betriebes nicht wirtschaftlich erdrosselnd, da die Steuer - als Aufwandsteuer - auf die Besucher abgewälzt werden kann. (amtlicher Leitsatz)
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