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Diese Entscheidung

Spielapparatesteuer ist mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie vereinbar

OVG Bautzen, Urteil vom 13.12.1995 - Az.: 2 S 193/95

Leitsätze:
1. Die Benutzung von Spielautomaten stellt keinen Verbrauch von Waren dar, so dass ihre Nichterwähnung in Art. 33 Abs. 2 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG nicht dazu führt, dass die Erhebung von Vergnügungsteuer auf das Bereitstellen und den Gebrauch von Spielautomaten europarechtswidrig wäre. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine nach dem Stückzahlmaßstab erhobene Vergnügungsteuer auf das Bereitstellen Spielautomaten hat nicht den Charakter von Umsatzsteuern im Sinne von Art. 33 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG. (Leitsatz des Herausgebers)

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