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Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen

VerfG Brandenburg, Urteil vom 18.12.2003 - Az.: VfGBbg 95/03

Leitsätze:

Den Anforderungen an eine im Vorfeld einer gesetzlichen Gemeindeeingliederung vorgeschriebene Anhörung der Bevölkerung genügt es nicht, wenn Thema der Anhörung nach der Bekanntmachung die Eingliederung in eine andere Gemeinde ist als die, in die nach dem endgültig beschlossenen Gesetz tatsächlich eingegliedert wird. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=120459&template=entscheidungen_d