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Auf Anlieger beschränkte Straßenreinigungspflicht rechtens

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.02.2000 - Az.: 2 L 68/99

Leitsätze:

Eine Rechtsnorm, die eine Straßenreinigungspflicht ausschließlich den Eigentümern der anliegenden Grundstücke, nicht aber den Hinterliegern auferlegt, ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. (Leitsatz des Herausgebers)

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