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Stückzahlmaßstab für Spielautomatensteuer bei großen Unterschieden der Einspielergebnisse unzulässig

BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - Az.: 10 C 5.04

Leitsätze:

Der in einer Vergnügungssteuersatzung verwendete Erhebungsmaßstab nach der Stückzahl der Spielautomaten weist nicht den durch Art. 105 Abs. 2a GG gebotenen zumindest lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler auf, wenn Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (Fortführung von BVerwGE 110, 237). (amtlicher Leitsatz)

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http://lexetius.com/2005,1384