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Begründung öffentlich-rechtlichen Wegeeigentums durch Landesrecht

BVerwG, Urteil vom 26.05.1967 - Az.: 4 C 95.65

Leitsätze:

1. Der Landesgesetzgeber kann das öffentliche Eigentum an Wegen in Form einer ausschließlichen öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft begründen. (amtlicher Leitsatz)

2. Im Zusammenhang damit ist er befugt, Vorschriften zum Schutz dieses Eigentums zu erlassen, insbesondere auch eine vom Bürgerlichen Gesetzbuch abweichende Regelung des Schadensersatzes zu treffen. (amtlicher Leitsatz)

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