Leitsätze:
Eine gesetzliche Bestimmung, die Gemeinden verpflichtet, die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Landstraßen erster Ordnung zu bestreuen, verstößt nicht gegen das in der Landesverfassung von Baden-Württemberg garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. (Leitsatz des Herausgebers)
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