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Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

BayVGH, Urteil vom 15.03.2006 - Az.: 8 B 05.1356

Leitsätze:

1. Im bayerischen Straßen- und Wegerecht existiert auch weiterhin das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs als eine Form eines gesteigerten Gemeingebrauchs (Abgrenzung zu BVerwG vom 11.5.1999, BayVBl. 1999, 634 = NVwZ 1999, 1341). (amtlicher Leitsatz)

2. Der Anliegergebrauch ist ein Rechtsinstitut des einfachen Rechts, das in der Rechtsordnung als bestehend vorausgesetzt wird. (amtlicher Leitsatz)

3. Vor Einschränkungen oder Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten für ein innerörtliches Grundstück schützt der Anliegergebrauch regelmäßig nicht. (amtlicher Leitsatz)

4. Zu einem Anspruch auf Gehsteigabsenkung vor einer Grundstückszufahrt, wenn die Zufahrten von Nachbargrundstücken ebenfalls abgesenkt sind (Selbstbindung der Verwaltung). (amtlicher Leitsatz)

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