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Feuerwehreinsatz bei bloßem Verdacht auf ein Schadenfeuer

VGH Mannheim, Urteil vom 21.11.2008 - Az.: 1 S 656/08

Leitsätze:

1. Die Bekämpfung bloßer Brandgefahren ist auch dann keine nach § 36 Abs.1, § 2 Abs. 1 FwG BW kostenlos zu erbringende Pflichtaufgabe der Gemeindefeuerwehren, wenn ein Brand unmittelbar bevorsteht. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Erfüllung einer Pflichtaufgabe liegt aber vor, solange die Feuerwehr aufgrund eines begründeten Verdachts auf ein Schadenfeuer Maßnahmen ergreift (etwa in einer bestimmten Stärke ausrückt), auch wenn sich dieser Verdacht vor Ort nicht bestätigt. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Bei der Ausübung des Ermessens ob und in welchem Umfang die Gemeinde für andere als kostenlos zu erbringende Pflichtaufgaben ihrer Feuerwehr Kostenersatz fordert, hat es die Gemeinde zu berücksichtigen, wenn die Größe des Einsatzes durch den Verdacht eines Schadenfeuers bedingt war, für die tatsächlich angetroffene Situation aber ein kleinerer Einsatz ausgereicht hätte. (Leitsatz des Herausgebers)

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