Auch Kleinstbetrieb muss Abfallgrundgebühr bezahlen
VGH Mannheim, Urteil vom 11.12.2008 - Az.: 2 S 428/08
Leitsätze:
Der Umstand, dass in einem Kleinstbetrieb nur sehr geringe Abfallmengen anfallen, die vom Inhaber über die ohnehin vorhandene Hausmülltonne entsorgt werden, gebietet es nicht, eine mengen- und behälterunabhängig erhobene Grundgebühr für die Abfallentsorgung von etwa 90 Euro jährlich aus Billigkeitsgründen zu erlassen. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11122