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Diese Entscheidung

Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

BayVGH, Urteil vom 04.04.2006 - Az.: 4 N 05.2249

Leitsätze:
1. Die Gemeinden sind aufgrund des Art. 3 KAG (i.d.F. des Gesetzes vom 26.7.2004, GVBl. S. 272) berechtigt, eine Zweitwohnungsteuer zu erheben. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein nach der Höhe der Nettokaltmiete in sieben Gruppen gestaffelter Steuersatz begegnet trotz der Sprünge in der Steuerbelastung grundsätzlich keinen Bedenken. (amtlicher Leitsatz)

3. Mit Blick auf die Möglichkeit gemischter Nutzung der Zweitwohnung (Vermietung als auch persönlicher Gebrauch) muss die Steuersatzung keine zeitliche Untergrenze der Eigennutzungsmöglichkeit vorsehen. (amtlicher Leitsatz)

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