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Diese Entscheidung

Brandverhinderungsmaßnahmen der Feuerwehr können entgeltpflichtig sein

VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2008 - Az.: 4 K 1044/05

Leitsätze:
1. Brandverhinderungsmaßnahmen gehören, auch wenn sie zur Verhinderung eines unmittelbar bevorstehenden Brandes dienen, nicht zu den nach § 36 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 1 FwG BW unentgeltlichen Leistungen der Gemeindefeuerwehren. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Für die Frage, ob ein öffentlicher Notstand im Sinne von § 2 Abs. 1 FwG BW vorliegt, kommt es auf die Ex-Ante-Beurteilung des am Einsatzort anwesenden Feuerwehrkommandanten an. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=11186