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Umsatzbezogene Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten mit Mindeststeuerbetrag

VG Stuttgart, Urteil vom 18.02.2009 - Az.: 8 K 3386/08

Leitsätze:

1. Die Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten bleibt auch dann eine herkömmliche kommunale Verbrauchs- und Aufwandsteuer, auf die das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG keine Anwendung findet, wenn sie nicht mehr nach dem Stückzahlmaßstab, sondern nach eiem an den Einspielergebnissen der Automaten orientierten Maßstab erhoben wird. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Es ist zulässig, die Bruttokasse als Bemessungsgrundlage für die Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten heranzuziehen. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Die Festsetzung eines stückzahlbezogenen Mindeststeuerbetrags ist grundsätzlich zulässig. Der Betrag darf aber nicht so hoch festgesetzt werden, dass der am Einspielergebnis orientierte Steuermaßstab praktisch ins Leere läuft. (Leitsatz des Herausgebers)

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