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Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

BVerfG, Beschluss vom 21.12.1966 - Az.: 1 BvR 33/64

Leitsätze:

1. Art. 105 Abs. 2 Nr. 3 GG erlaubt es dem Bundesgesetzgeber, die Gemeinden unmittelbar zur Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern zu ermächtigen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Die Erhebung einer Gewerbesteuer in Form der Lohnsummensteuer mit unterschiedlichen, von den einzelnen Gemeinden festgelegten Hebesätzen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. (Leitsatz des Herausgebers)

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